Viele Banken und Leasinganbieter verlangen beim Abschluss eines Vertrags eine sogenannte Bearbeitungsgebühr.
Diese soll angeblich den Aufwand für die Prüfung und Abwicklung des Vertrags abdecken.
Doch: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass solche Bearbeitungsgebühren unzulässig sind.
Denn die allgemeinen Verwaltungskosten sind bereits durch die Zinsen abgedeckt – eine zusätzliche Gebühr darf nicht verrechnet werden.
Wer eine solche Gebühr gezahlt hat, kann sie unter Umständen rückwirkend zurückfordern – bis zu 30 Jahre!
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